Gesetzliche Informationen / AGB
Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen, ebenso der Ersatz aus der mangelhaften Lieferung irgendwie entstandenen Schadens. An ihre Stelle tritt – sofern vorhanden – die Fabrikgarantie (Werksgarantie) oder eine Reperaturkostenversicherung. Die Garantiebestimmungen werden dem Käufer bei Ablieferung des Fahrzeugs übergeben. Die Verkaufsfirma haftet nicht für die richtige Anwendung der Garantiebestimmungen.
Fahrzeugeigenschaften
Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger, von den Herstellern vorgenommenen Konstruktions- oder Ausstattungsänderungen. Farbtöne, technische und Ausstattungsmerkmale können von Prospekten und anderen Fahrzeugen, welche in der Schweiz verkauft werden, abweichen oder vom Lieferanten zwischen Bestellung und Lieferung geändert werden. Es ist Sache des Käufers, bei für ihn zwingenden Merkmalen die notwendigen Abklärungen vor Vertragsabschluss zu treffen und in diesem Vertrag zwingende Merkmale ausdrücklich zu bezeichnen. Ansonsten berechtigen Abweichungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Kaufpreis
Grundlage des vereinbarten Kaufpreises bildet der Vertragsabschluss. Sollte bis zur Ablieferung eines Neuwagen / Importfahrzeuges eine Erhöhung des Katalogpreises erfolgen, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag (prozentual gleicher Aufschlag zum Ausgangspreis). Bei Verkauf von Lager-Fahrzeugen ist der vereinbarte Preis bis zur Übergabe bindend. Der EUR/CHF-Kurs wird im Kaufvertrag festgehalten, Kurserhöhungen von über zwei Rappen werden dem Käufer als Aufpreis in Rechnung gestellt, der Käufer hat jedoch die Möglichkeit den Kurs mit einer 10% Anzahlung gegen fallenden oder steigenden Kurs abzusichern, dies müsste jedoch im Kaufvertrag festgehalten werden.
Eintauschfahrzeug
Der Verkäufer übernimmt die volle Haftung für allfällige unrichtige Zusicherungen von Eigenschaften des Eintauschwagens, wie bisherige Fahrleistung, Unfallfreiheit und dergleichen.
Lieferverzögerung
Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, so hat der Käufer nach schriftlicher Mahnung, schriftlich eine Nachfrist von 60 Tagen anzusetzen. Bei deren unbenützten Ablauf kann er von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenem Brief erklärt wird. Der Käufer hat während des Lieferverzugs keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder sonstigen Schadenersatz. Gleichermassen verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung von Ansprüchen, wenn infolge seines Rücktrittes vom Vertrag das Fahrzeug nicht zur Ablieferung gelangt.
Annahmeverzug
Rücktritt vom Kaufvertrag / Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes und Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug oder tritt er vom Vertrag zurück, so kann die Verkaufsfirma nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten achttägigen Nachfrist 20 % des Verkaufspreises als Konventionalstrafe verlangen. Die Klage auf Erfüllung zusätzlich zur Konventionalstrafe bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung
Das Fahrzeug muss bei der Ablieferung vollständig bezahlt sein, inklusive allfälligen Sonderzubehör wie Winterreifen, Dachträgern etc. Die Zahlung wird nur anerkannt, wenn der gesamte Kaufpreis vollständig auf dem Konto der Verkaufsfirma gutgeschrieben ist oder bei Lieferung bar bezahlt wird.
Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma
Wird der vorstehende Vertrag nicht durch zeichnungsberechtigte Personen der Verkaufsfirma abgeschlossen, so kann diese innert 8 Tagen schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie schuldet keinerlei Entschädigung. Bei Importfahrzeugen (neu oder mit TZ) kann die Verkaufsfirma, wenn sich bis zum Ablieferungstermin die Konditionen des ausländischen Lieferanten bezüglich Verfügbarkeit, Preis oder Ausstattung des Fahrzeuges im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verändern, jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall entschädigt der Verkäufer den Käufer mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 500.–. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Schriftform
Die Parteien vereinbaren die Schriftform als Gültigkeitserfordernis für diesen Vertrag und alle Zusicherungen, Abänderungen und Ergänzungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit gemäss Gerichtsstandsgesetz – das Domizil der Verkaufsfirma
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Handelsregister ZH
Unternehmen: Autohaus Illnau AG
Branche: Automobilhandel
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Handelsregister-Nr.:
CH-020.3.028.207-3
Mehrwertsteuer-Nr.:
UID CHE-112.105.787
ADRESSE:
AUTOHAUS ILLNAU AG
Im Chrummenacher 8
8308 Illnau
Schweiz
Telefon: +41 (0)52 346 - 11 80
Email info@autohaus-illnau.ch
Webseite: autohaus-illnau.ch